0 "Die Korrigierer" sind
folgende selbstständige, allein haftende Korrektoren, Lektoren
und Übersetzer, im Folgenden Auftragnehmer genannt: Tom Seidel, Isabel Seidel, Udo Tietz, Thorsten Tynior, Anne Nordmann, Anne Brandenburg, Jörg Häseler, Hanno Boller, Maurice Lahde, Niki Rodousakis, Moritz Siegel, Kristen Poland, Madeleine Falke und Sven Müller.
1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr mit den Kunden von "Die Korrigierer". Die AGB werden vom Kunden, im
Folgenden Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende, zu lektorierende oder zu übersetzende
Text dem Auftragnehmer zugegangen ist und der Auftragnehmer den Auftrag angenommen hat.
Da wir Korrektorat, Lektorat und Übersetzung als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden
verstehen, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich
Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff BGB Anwendung.
1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, die folgenden Bedingungen: Ziel der primären
Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom
Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten
Korrekturen umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text
des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung
und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und
Weise gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar
sind.
Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche
Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) gehören nicht zum
Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zusätzliche
Dienstleistung (s. auch 3.3 und 6.6 f.).
Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich
an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr
als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder
Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher
Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels
beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer
noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann.
Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6 (6.2
und 6.3) geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung
ausdrücklich anerkannt.
2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den
korrigierten Text verwenden will, z. B. ob er einem Zweck dienen soll, bei
dem eine besondere Korrektur der Texte durch den damit befassten Korrektor
von Bedeutung ist (z. B. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren). Für
den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen
Zweck verwendet als den, für den er in Auftrag gegeben und geliefert wurde,
hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den
Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie
wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung
der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben, ebenso Sprachvarianten.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN
abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht
nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen,
der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen
ausgeführt.
3 Honorare (Preise)
3.1 Die Honorare (Preise) für die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung
bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers. Sie
behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine
Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und
Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft
unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine
Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt
1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten.
3.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung
überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu
angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Für Express- und Wochenendarbeiten
wird dem Auftraggeber für jede erbrachte Dienstleistung ein Zuschlag in Höhe von 30 % auf den Nettopreis in Rechnung gestellt.
3.3 Für Leistungen wie stilistische Korrekturen in größerem Umfang oder ein
Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer
Stringenz) vereinbaren der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter
selbstständiger Korrektor/Lektor stellvertretend mit dem Auftragnehmer ein
zusätzliches Honorar (s. auch 6.6 f.).
4 Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten/lektorierten
Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das
Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen
Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt
zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der
rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen
im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen
Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die
Lieferfrist angemessen.
4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich
vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1
zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend
der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten
selbstständigen Korrektor/Lektor zugegangen ist.
4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der
Auftraggeber.
4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem
Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des
Korrektur-/Lektoratsauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine
Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der
Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht
vertragswidrig verwendet werden können.
5 Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den
Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte
Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die
nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß
zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine
fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder
Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige
Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber dem
Auftragnehmer in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so
sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr
finden. Unbesehen davon (vgl. auch 1.4) gilt die Leistung des
Korrektorates/ Lektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn
nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht
mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf
vier Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1,
maßgeblich für die Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).
6.3 Sollen vom Auftragnehmer oder von einem durch ihn beauftragten
Korrektor auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten
pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes
schon bei durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung,
Zeichensetzung und Grammatik) pro zu korrigierender Seite, so gilt die Leistung
des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach
Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im
beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro
drei Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1,
maßgeblich für diese Berechnung ist ebenfalls immer die gesamte korrigierte
Textmenge).
6.4 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach
Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene
Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter
hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von
zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist
beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den
Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten
des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als
Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber
die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und
Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und
die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden
können.
6.6 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen
Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und
bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine
Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
6.7 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit
und logischer Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend,
spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der
korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der
genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als
genehmigt. Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation
hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass
dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend
der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die
Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche.
Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten
Korrektorates bleiben hiervon unberührt.
6.8 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher
Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei
Mängelhaftung.
6.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die
nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer
keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die
Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in
lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche
Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
6.11 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung
von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.12 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und
dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung
dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier
Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung
besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5 sinngemäß.
6.13 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem
usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel
und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der
Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des
Auftragnehmers vorliegt.
7 Schadenersatz
7.1 Als Schadenersatz bei vorliegenden mehr als einem Fehler auf vier
Seiten bzw. einem Fehler auf drei Seiten bei mehr als zehn Fehlern pro
Seite im Ausgangsdokument (vgl. 6.3) werden maximal 25 % vom
Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich
nachzuweisen. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind
Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht
gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages
begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
8 Zahlung
8.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die
Korrektur/das Lektorat nach der Fertigstellung der Korrektur/des
Lektorats. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail.
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu
verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die
Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist
Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht
zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der
Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
8.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über
dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a.
in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden
nachweisbar entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für
Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt
4.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei
Rechtsansprüche.
9 Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die
Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch
die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und
-nehmer (E-Mail), leider nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche
Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, aber
nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen
und diese aufzubewahren.
10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder
juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze Anwendung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich
auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der
E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken,
unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (unter Benutzung des Kontaktformulars auf der Webseite) mit.
11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen
müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des
Schriftformerfordernisses.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die
Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame
oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung
zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die
Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: 21.06.2011